Levitikus 25:50-54
50Und zwar soll er mit dem, der ihn gekauft hat, die Zeit von dem Jahre ab, wo er sich verkauft hat, bis zum Halljahr berechnen, und der Preis, um den er sich ihm verkauft hat, soll auf die Zahl der Jahre gleichmäßig verteilt werden: wie bei einem Lohnarbeiter soll die Dienstzeit bei ihm berechnet werden.
51Wenn also der Jahre noch viele (bis zum Halljahr) sind, so soll er diesen entsprechend sein Lösegeld von der Kaufsumme zurückzahlen;
52wenn aber nur noch wenige Jahre bis zum Halljahr übrig sind, so muß er danach die Berechnung anstellen: nach Maßgabe seiner Dienstjahre hat er sein Lösegeld zurückzuzahlen.
53Wie ein Mietling, der Jahr für Jahr um Lohn arbeitet, soll er bei seinem Herrn sein, und dieser darf ihn vor deinen Augen nicht mit Härte als Herr behandeln.
54Wird er aber nicht auf diese Weise losgekauft, so soll er im Halljahr frei ausgehen, er und seine Kinder mit ihm.